Platzordnung des PSK OG Göttingen
Präambel
Regeln im täglichen Leben sollen den Umgang miteinander leichter machen. Sie werden sicher verstehen, dass gerade im Hundesport bestimmte Regeln unerlässlich sind. Bitte beachten Sie folgende Regeln während des Trainings unter auf unserem Hundeplatz und auch außerhalb unseres Geländes. So tragen Sie zu einem angenehmen Verlauf des Übungsbetriebes bei und fördern ein positives Bild von uns Hundehaltern in der Öffentlichkeit.
§ 1 Allgemeines
Disziplin, Rücksichtnahme, Mitarbeit und gegenseitige Unterstützung sind oberster Grundsatz im Hundesport.
Die Aufsicht auf dem Hundplatz obliegt dem Vorstand, den Ausbildern und dem Platzwart. Ihren Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten.
Für alle Nutzer des Hundeplatzes gelten die Satzung, die Preislisten und andere Vereinsdokumente des PSK.
§ 2 Haftung
Der Verein übernimmt – soweit gesetzlich Zulässig - keine Haftung für Schäden jeglicher Art. Das Betreten des Platzes geschieht auf eigene Gefahr. Die Hundehalter haften für entstandene Schäden durch ihren Hund nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Eltern haften für ihre Kinder. Kinder dürfen das Gelände nur unter Aufsicht der Erziehungsberechtigten betreten. Das Spielen auf dem Übungsplatz ist untersagt.
§ 3 Voraussetzungen zur Teilnahme am Übungsbetrieb
Hundehaftpflicht und Impfpass (Tollwutimpfung) sind dem Vorstand bzw. den Ausbildern auf Verlangen vorzulegen.
Kein Zutritt für kranke Hunde, Hunde mit Ungezieferbefall.
Auf dem Hundeplatz gilt die allgemeine Leinenpflicht, insbesondere dürfen die Hunde im Bereich des Vereinsheimes nicht frei umherlaufen Die maximal zulässige Länge für Leinen beträgt 2m. Ausnahmen bestimmt der Vorstand.
Sollte der Ausbilder es für nötig erachten, dass ein Hund (ggf. vorläufig) nur mit Maulkorb am Training teilnimmt, so ist dieser Anordnung vom Hundebesitzer Folge zu leisten. Ein Maulkorb ist ein sinnvolles Hilfsmittel, das dem Hund mehr Freiheit und dem Hundeführer und dem Übungsleiter mehr Sicherheit gibt. Das Anlegen eines Stachel-Halsbandes ist nur nach Rücksprache mit dem zuständigen Ausbildungswart zulässig.
Die Benutzung des Hundeplatzes, des Vereinsheimes und der Sportgeräte ist grundsätzlich nur zu den festgelegten Übungszeiten gestattet.
Über die Teilnahme von Gästen entscheidet der Vorstand. Für die Teilnahme ist eine Gebühr zu entrichten. Spezielle Einrichtungen und Geräte der Ortsgruppe können ebenfalls nur gegen Gebühr genutzt werden.
Der Übungsbeginn erfolgt zu festgelegten Zeiten. Hundeführer, die nicht rechtzeitig zum Übungsbeginn erscheinen, haben keinen Anspruch auf Nachholung einer bereits abgeschlossenen Übung.
Außerhalb der Übungszeiten darf der Hundeplatz nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vorstandes ggf. gegen Gebühr genutzt werden.
Figurieren dürfen nur Personen die einen Helferschein besitzen. Sie müssen volljährig und gesund sein. Es ist eine geeignete Schutzkleidung zu tragen.
Jeder Gast hat seine Gästekarte unaufgefordert nach jeder Übungsstunde durch den Ausbilder oder den Vorstand abzeichnen zu lassen.
§ 4 Freilauf
Solange kein Übungsbetrieb ist, können die Hunde nach vorheriger Rücksprache mit dem jeweiligen Ausbilder bzw. dem Vorstand zum Toben auf den „kleinen Übungsplatz“ gelassen werden. Jeder Hundehalter hat seinen Hund während dieser Zeit zu beaufsichtigen. Auf Sauberkeit des Platzes ist zu achten!
Das Füttern fremder Hunde mit Leckereien soll nur nach Absprache mit dem Hundeführer erfolgen.
§ 5 Pausenzeiten
Auf unserem Platz steht Ihnen eine ausreichende Anzahl von Hundeboxen zur Verfügung. Diese dürfen nach Absprache mit dem Vorstand kostenlos genutzt werden. Hunde dürfen angeleint mit in die Hütte genommen werden. Bitte beachten Sie, dass insbesondere im Eingangsbereich der Hütte untersagt ist Hunde anzubinden!
§ 6 Instandhaltung, Verunreinigungen
Platzanlage, Geräte und Aufenthalts- Sanitärräume sind sorgsam zu behandeln. Jedes Mitglied hat die Pflicht, bei Erhaltung, Instandsetzung und Neubau von Geräten und Platzanlagen mitzuhelfen.
Der Hundeplatz ist sauber zu halten. Das Lösen der Hunde auf dem Hundeplatz ist möglichst zu vermeiden. Verunreinigungen sind vom Hundeführer sofort zu beseitigen. Das Säubern der Hunde hat außerhalb des Übungsgeländes zu erfolgen.
§ 7 Speisen und Getränke, Vereinsheim
Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist untersagt.
Speisen und Getränke können in der Kantine erworben werden. An Samstagen wird abwechselnd von den Mitgliedern Kuchen mitgebracht. Dieser kann käuflich im Vereinsheim erworben werden.
Speisen und Getränke sind vor dem Verzehr zu bezahlen. Die Vergütung kann mittels einer „Getränkekarte“ erfolgen. Diese kann im Vereinsheim erworben werden.
Die Reinhaltung des Vereinsheimes obliegt allen Mitgliedern.
§ 8 Verstöße gegen die Platzordnung
Verstöße gegen die Platzordnung sowie gegen Anordnungen des Vorstandes, der Ausbilder und des Platzwartes können den Ausschluss vom Übungsbetrieb, einen Platzverweis bzw. den Ausschluss aus dem Verein zur Folge haben.
§ 9 Schlussbestimmungen
Oberster Grundsatz des Vereins ist Kameradschaft und Freundschaft, sowie der artgerechte Umgang mit dem Hund. Für Kritik, Anregungen oder neue Ideen ist ausnahmslos der Vorstand anzusprechen
Der Vorstand
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